Liebe Vereinsmitgliederinnen und Vereinsmitglieder,

Aufgrund der Vorgaben unserer Staatsregierung wird ab 02.11.2020 bis vorerst Ende November der Sportbetrieb eingestellt.
Wir möchten uns bei Euch, bei unseren Sportlern, Übungsleiter, Trainer und Mitglieder für die bis jetzt vorbildliche Umsetzung der Corona-Hygienemaßnahmen bedanken.


Die wichtigsten Regeln aus dem 8 bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kurz zusammengefasst (Stand 02.11.2020

§10 Sport (1)

(1)1Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. 2Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt. 3Abs. 2 bleibt unberührt.

(2) Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

1.Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen.

2.Es erhalten nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.

3.Der Veranstalter hat zur Minimierung des Infektionsrisikos ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und zu beachten, das auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen ist.

(3) Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sowie von Tanzschulen ist nur für die in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 genannten Zwecke zulässig.

(4) Der Betrieb von Fitnessstudios ist untersagt.

 

Aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus,
in seinen sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände an.
Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
sowie zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.